Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schneesportschule HIGRISA
Kurs-Bedingungen:
1. Buchung
Mit der Buchung erwirbt der Skischüler das Recht, an einem
Skikurs der Schneesportschule HIGRISA teilzunehmen. Bei Nichtinanspruchnahme oder nur teilweiser
Inanspruchnahme erfolgt keine Rückerstattung. Die Buchungskarte ist dem Skilehrer auf dessen
Verlangen vorzuzeigen. Die Einteilung der Kursgruppen erfolgt am Hang.
2. Gruppenstärke
Die Gruppenstärke beträgt mindestens 5 Personen. Sollte
die Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, wird bei voller Kursgebühr verkürzt gefahren:
| |
Wochenkurs (4 Tage) Alpin |
3 Tageskurs Alpin |
2 Tageskurs Alpin |
3 x 1/2 Tag Langlauf |
| ab 5 Personen |
16 Std. |
12 Std. |
8 Std. |
|
| 4 Personen |
12 Std. |
8 Std. |
5 Std. |
5 Std. |
| 3 Personen |
8 Std. |
5 Std. |
3 Std. |
4 Std. |
| 2 - 1 Personen |
Durchführung nicht möglich - Privatstunden nach Vereinbarung |
3. Unfälle
Für Unfälle und Verletzungen jeglicher Art übernimmt die
Schneesportschule HIGRISA keine Haftung.
4. Höhere Gewalt
Sollte aus Witterungsgründen (Schneesturm, Kälte, Regen
usw.) ein Unterricht nicht möglich sein, erfolgt keine Rückerstattung. Über die Nicht-Durchführung
eines Kurses aus Witterungsgründen entscheidet die Schneesportschulleitung (bestehend aus mindestens
zwei Personen). Der Schneesportschüler kann keine Rückerstattung der Kursgebühr verlangen, wenn
weitere Gründe höherer Gewalt eine Durchführung unmöglich machen (z.B. Ausfall von Bergbahnen oder
Schleppliften, gesperrte oder nicht befahrbare Passstraßen usw.).
5. Sonstige Kosten
Die Kosten für Liftpreise, Busfahrten, Mittagsbetreuung
und Skitest international sind in der Kursgebühr nicht enthalten und gesondert zu bezahlen.
6. Aufzahlung zum Wochenkurs, Beispiel:
| 3 Tageskurs |
€ 80,00 |
| 1 Tag Verlängerung |
€ 35,00 |
| SUMME |
€ 105,00 |
Verleih-Bedingungen:
1. Buchung
Mit der Unterschrift des Kunden und der Bezahlung erlangt der
Leihvertrag seine Gültigkeit. Angefangene Tage werden als ganzer Tag berechnet. Für früher
zurückgebrachte Skier bzw. Skischuhe erfolgt keine Rückvergütung.
2. Pflegliche Behandlung
Eine pflegliche Behandlung ist obligatorisch.
Für etwaige Beschädigungen am Ski und der Lauffläche hat der Kunde Ersatz zu leisten.
3. Ski- und Snowbaoardbruch, Beschädigung
Die Bruchversicherung bezieht
sich nur auf Ski- und Snowboardbrüche beim Ski- bzw. Snowboardfahren. Für alle anderen Beschädigungen
– sei es durch Zufall, Fahrlässigkeit oder Vorsatz – hat der Kunde Ersatz zu leisten.
4. Bruchversicherung
Die Bruchversicherung gilt für jeden nummerierten
und unterschriebenen Vertrag.
5. Unfälle
Für Unfälle und Verletzungen übernimmt die Schneesportschule
HIGRISA keine Haftung. Bei Verletzungen, die durch das Nichtöffnen der Skibindung verursacht werden,
ist der Kunde verpflichtet, unmittelbar nach dem Unfall die Skier – zur Überprüfung der richtigen
Einstellung – bei der Buchungsstelle abzugeben